- Gnadenmonat
- Gna|den|mo|nat 〈m. 1〉 ein Monat der Gnadenzeit
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Reichsbeamte — Reichsbeamte, Beamte im Dienste des Deutschen Reiches. Nach Art. 18 der Reichsverfassung werden dieselben in der Regel vom Kaiser ernannt. Eine kaiserliche Bestallung erhalten die Mitglieder der höhern Reichsbehörden sowie jene Reichsbeamten, die … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gnadengehalt — Gnadengehalt, s. Pension. Beim Militär der etatmäßige Gehalt, der den mit Pension ausscheidenden Offizieren in dem auf die Verabschiedung folgenden Monat (Gnadenmonat), auch den Angehörigen eines gestorbenen Offiziers für den auf den Sterbemonat… … Meyers Großes Konversations-Lexikon